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Beepit Car Rental Allgemeine Geschäftsbedingungen


Inklusive Leistungen im Mietpreis

  • CDW, TP, TPL Versicherung
  • Premium Paket (in allen Reservierungen enthalten)
  • Pannenhilfe bei mechanischem Defekt oder Unfall
  • Straßensteuer
  • MwSt.
  • Unbegrenzte Kilometer

Zahlungsmethoden / Kaution

Akzeptierte Zahlungsmethoden:
Die Mietzahlung kann per Kreditkarte, Debitkarte, Prepaid-Karte, PayPal, Barzahlung, Mobile App, IRIS, Payment-Link oder Banküberweisung erfolgen. American Express wird nicht akzeptiert. Bitte kontaktieren Sie uns, falls Ihre Zahlungsmethode nicht aufgeführt ist.

Kaution / Vorautorisierungsrichtlinie

  • Direktbuchungen (über unsere Website):
    Es ist keine Kaution oder Vorautorisierung erforderlich.

  • Buchungen über Drittanbieter (Partner):
    Je nach gewähltem Versicherungspaket kann eine Kaution/Vorautorisierung erforderlich sein. In diesen Fällen gilt: Eine gültige Kredit- oder Debitkarte auf den Namen des Hauptfahrers ist erforderlich. Die Karte muss über ausreichendes Guthaben verfügen, um den Selbstbehalt/die Kaution abzudecken. Akzeptiert werden Visa und Mastercard. Der Kautionsbetrag kann vorübergehend für bis zu 30 Tage blockiert werden. Die Karte muss physisch vorgelegt werden, alle Ziffern enthalten und ein Ablaufdatum von mindestens drei Monaten nach Ende der Mietdauer haben.
    Bitte beachten Sie, dass das Unternehmen keine Verantwortung übernimmt, falls die Karte aufgrund von PIN-Problemen, Limits oder anderen Einschränkungen abgelehnt wird. American Express, virtuelle Karten, Prepaid-Karten, Bargeld oder andere Zahlungsmethoden werden für die Kaution/Vorautorisierung nicht akzeptiert.

Führerscheinanforderungen

Der Hauptfahrer und alle Zusatzfahrer müssen bei der Abholung einen gültigen Führerschein in physischer Form vorlegen und diesen seit mindestens 12 Monaten besitzen.

  • Inländische Mieter (Griechenland) Ein gültiger griechischer Führerschein ist erforderlich.
  • EU Mieter: Bei Anmietungen innerhalb der EU genügt ein gültiger Führerschein Ihres Landes in lateinischer Schrift. Sollte der Führerschein nicht in lateinischer Schrift ausgestellt sein, ist ein internationaler Führerschein oder eine amtliche Übersetzung erforderlich.

Beepit akzeptiert Führerscheine in lateinischer Schrift aus folgenden Regionen:

Asien und Ozeanien
Australien, Kambodscha, Indien, Indonesien, Kasachstan, Kirgisistan, Laos, Mongolei, Pakistan, Philippinen, Südkorea, Sri Lanka, Thailand, Tadschikistan, Turkmenistan, Vereinigte Arabische Emirate, Usbekistan, Vietnam
Nord und Südamerika
Argentinien, Bahamas, Bolivien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Kuba, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Guyana, Haiti, Mexiko, Paraguay, Peru, Dominikanische Republik, Uruguay, Venezuela
Europa
Albanien, Armenien, Österreich, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Deutschland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Nordmazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei, Ukraine, Vereinigtes Königreich
Naher Osten und Afrika
Algerien, Aserbaidschan, Bahrain, Barbados, Zentralafrikanische Republik, Chile, Elfenbeinküste, Ghana, Israel, Kuwait, Marokko, Nigeria, Südafrika

Internationaler Führerschein: Ein internationaler Führerschein ist erforderlich, wenn der nationale Führerschein nicht in lateinischer Schrift ausgestellt ist.


Identifikation

Inländische und EU Mieter: Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass in physischer Form ist erforderlich.

Nicht EU Mieter: Ein gültiger Reisepass in lateinischer Schrift ist notwendig. Alle Dokumente müssen mindestens 6 Monate vor Mietbeginn ausgestellt worden sein.


Mietvoucher / e-Voucher

Bei der Fahrzeugabholung muss der Mieter den Buchungsbeleg vorlegen, aus dem hervorgeht, dass das Fahrzeug auf den Namen des Hauptfahrers reserviert ist, einschließlich der eindeutigen Buchungsnummer.


Mindestalter

Mindestalter: 21 Jahre

Altersabhängige Gebühren: Für Mieter im Alter von 21 bis einschließlich 24 Jahren sowie für Mieter ab 71 Jahren fällt eine Zusatzgebühr von 9 EUR pro Tag an, bis zu einem Maximum von 90 EUR pro Miete. Diese Regeln gelten auch für Zusatzfahrer.


Zusätzliche Ausstattung

Zusatzfahrer
Maximal 4 Fahrer pro Vertrag. Kosten: 5 EUR pro Tag, maximal 50 EUR pro Miete. Kunden, die direkt über unsere Website buchen, können einen zusätzlichen Fahrer kostenlos hinzufügen.

Kindersitze:
Jeder zusätzliche Babysitz, Kindersitz oder Sitzerhöher wird mit 7 EUR pro Tag berechnet, maximal 70 EUR.
Jeder zusätzliche Isofix-Sitz wird mit 15 EUR pro Tag berechnet, maximal 150 EUR.
Kindersitze und Sitzerhöher werden während der Fahrzeugabholung auf Verantwortung des Mieters installiert.
Bitte beachten Sie, dass gemäß Straßenverkehrsordnung und europäischen Sicherheitsvorschriften (ECE R44/04 und UN R129) die Verwendung eines geeigneten Kindersitzes für Kinder bis 12 Jahre oder bis zu einer Größe von ca. 1.35–1.50 Metern obligatorisch ist.


Beschränkungen für Transport und Nutzung des Fahrzeugs

Transport des Fahrzeugs außerhalb des griechischen Staatsgebiets
Der Transport oder die Nutzung des Fahrzeugs außerhalb der Grenzen der Hellenischen Republik ist strengstens untersagt, es sei denn, es liegt eine vorherige schriftliche Genehmigung des Unternehmens vor.
Im Falle des Verlassens des griechischen Staatsgebiets mit dem Fahrzeug ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Unternehmens:

a. wird eine Strafgebühr (Penalty Fee) in Höhe von 1.000 € (inkl. MwSt.) erhoben,

b. werden alle Versicherungsschutze und optionalen Schutzpakete mit sofortiger Wirkung storniert,

c. verliert der Diebstahlschutz (Theft Protection / TP) außerhalb der griechischen Grenzen seine Gültigkeit,

d. trägt der Mieter die volle und uneingeschränkte Haftung für jegliche Schäden, Verluste, Diebstähle, Zerstörungen, Transport- oder Rückführungskosten sowie für alle anderen finanziellen Belastungen, die während des Aufenthalts des Fahrzeugs außerhalb Griechenlands entstehen.
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, alle rechtlichen Schritte einzuleiten, um sein Eigentum zu schützen und die Erstattung aller unmittelbaren Schäden und Folgeschäden zu fordern, die aus der Verletzung dieser Klausel resultieren.

Einweggebühr (One Way Fee)
Die Rückgabe des Fahrzeugs an einer anderen Station als der der Abholung unterliegt einer Einweggebühr (One Way Fee), die bei der Buchung oder der Fahrzeugübernahme mitgeteilt wird.
Eine zusätzliche Gebühr von 90 EUR fällt bei Buchungen an, bei denen sich der Abholort und der Rückgabeort wie folgt unterscheiden:

Flughafen Heraklion → Flughafen Chania
Flughafen Chania → Flughafen Heraklion

Eine zusätzliche Gebühr von 290 EUR fällt bei Buchungen an, bei denen sich der Abholort und der Rückgabeort wie folgt unterscheiden:

Flughafen Athen → Flughafen Chania
Flughafen Athen → Flughafen Heraklion
Flughafen Heraklion → Flughafen Athen
Flughafen Chania → Flughafen Athen

Der One-Way-Service wird ausschließlich nach vorheriger Genehmigung und je nach Verfügbarkeit des Unternehmens angeboten.
Im Falle einer Rückgabe des Fahrzeugs an einer anderen Station ohne vorherige Genehmigung des Unternehmens wird dem Mieter die geltende Einweggebühr (One Way Fee) sowie alle zusätzlichen Transport-, Rückhol- oder Verwaltungskosten in Rechnung gestellt, die für die Rückführung des Fahrzeugs zur vorgesehenen Rückgabestation erforderlich sind.

Genehmigung für den Fahrzeugtransport per Fähre
Der Transport des Fahrzeugs per Fähre ist ausschließlich nach vorheriger Genehmigung des Unternehmens gestattet.

Für jeden genehmigten Transport per Fähre gilt:
-Ferry Fee: 60 € pro Insel oder Reiseziel.

Im Falle eines Transports des Fahrzeugs per Fähre ohne vorherige Anmeldung oder Genehmigung durch das Unternehmen wird dem Mieter Folgendes berechnet:
-Penalty Fee: 180 € pro Insel, Reiseziel oder Strecke.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Transport bestimmter Fahrzeugklassen per Fähre einzuschränken oder zu verweigern sowie bei Bedarf zusätzliche Bedingungen oder Garantien zu verlangen.
Der unangemeldete Transport des Fahrzeugs per Fähre kann die Gültigkeit bestimmter Deckungen oder Support-Dienstleistungen gemäß den jeweils geltenden Mietbedingungen beeinträchtigen.

Strafe für das Fahren abseits befestigter Straßen (Off-road)
Das Fahren auf unbefestigten oder schlecht asphaltierten Straßen ist verboten. Jegliche Schäden, die abseits asphaltierter Straßen entstehen, sind durch keinerlei Versicherung abgedeckt.
Es wird eine Strafe von 150 EUR pro Verstoß erhoben, falls das Fahrzeug in Off-road-Gebieten wie Balos, Kedrodasos, Kolokytha oder Agiofarango genutzt wird.


Pannenhilfe, Abschleppdienst & Fahrzeugersatz

Fahrzeugersatz
Im Falle eines mechanischen Schadens, einer Panne oder eines anderen technischen Problems, das nicht vom Mieter verschuldet wurde, wird das Unternehmen alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um das Problem zu beheben oder innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach Meldung des Vorfalls ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen.

Jeder Vorfall wird mit Priorität behandelt, damit der Kunde seine Reise so schnell wie möglich und mit minimalen Unannehmlichkeiten fortsetzen kann.
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, je nach Verfügbarkeit der Flotte zum Zeitpunkt des Austauschs ein Fahrzeug einer anderen Marke, eines anderen Modells oder einer anderen Kategorie bereitzustellen.
Die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs gilt nicht bei Unfällen, Schäden, Pannen oder Defekten, die durch Verschulden, Fahrlässigkeit, Verletzung der Mietbedingungen oder illegale Nutzung des Fahrzeugs durch den Mieter verursacht wurden. In solchen Fällen kann das Unternehmen nach eigenem Ermessen ein Ersatzfahrzeug gegen Aufpreis anbieten oder den Austausch verweigern.

Abschleppen des Fahrzeugs
Falls ein Abschleppen des Fahrzeugs aufgrund des Verschuldens des Mieters erforderlich wird, wird dem Mieter eine

  • Bearbeitungsgebühr von 150 € sowie
  • 1,50 € pro Kilometer (inkl. MwSt.) 

Die Entfernung wird als die gesamte Hin- und Rückstrecke zwischen dem Standort des Fahrzeugs und der nächstgelegenen autorisierten Station oder Partnerstation des Unternehmens berechnet.


Fahrzeugbergung
Falls eine Bergung, Befreiung oder Rückholung des Fahrzeugs aufgrund des Verschuldens des Mieters erforderlich wird (beispielhaft, aber nicht abschließend:

  1. Verlassen/Zurücklassen des Fahrzeugs,
  2. Falschbetankung,
  3. Entladung der Batterie durch Fahrlässigkeit,
  4. Festfahren des Fahrzeugs,

Verlust des Schlüssels oder Verletzung der Mietbedingungen),
wird dem Mieter eine

  • Bearbeitungsgebühr von 100 € und
  • 1,50 € pro Kilometer (inkl. MwSt.)

Die Gebühren gelten für jede erforderliche Fahrt von Mitarbeitern oder Fahrzeugen des Unternehmens zwischen dem Büro des Unternehmens oder der nächstgelegenen autorisierten Station und dem Standort des Fahrzeugs, einschließlich der Rückfahrt.

Lieferung eines Ersatzschlüssels
Im Falle von Verlust, Einschluss im Fahrzeug oder Unbrauchbarkeit des Schlüssels aufgrund des Verschuldens des Mieters kann das Unternehmen einen Ersatzschlüssel zusenden, sofern dieser verfügbar ist.
Dem Mieter wird eine

  • Bearbeitungsgebühr von 100 € und
  • 1,50 € pro Kilometer (inkl. MwSt.)

Die Gebühren gelten für jede erforderliche Fahrt von Mitarbeitern oder Fahrzeugen des Unternehmens zwischen dem Büro des Unternehmens oder der nächstgelegenen autorisierten Station und dem Standort des Fahrzeugs, einschließlich der Rückfahrt. Zusätzliche Kosten für den Ersatz, die Programmierung oder Reparatur des Schlüssels können ebenfalls anfallen, sofern erforderlich.

Allgemeine Bestimmung
Die oben genannten Gebühren gelten für Vorfälle, die auf eine Handlung, Unterlassung oder Fahrlässigkeit des Mieters zurückzuführen sind, und werden ausschließlich durch das optionale Programm Road Assistance+ (SRAC) gemäß dessen jeweils geltenden Bedingungen abgedeckt.

Die Gewährung des Schutzes setzt die ordnungsgemäße Nutzung des Fahrzeugs, die Einhaltung der Mietbedingungen und den guten Glauben des Mieters voraus. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Deckung in Fällen von betrügerischem, missbräuchlichem oder bösgläubigem Verhalten, grober Fahrlässigkeit, Verletzung der Mietbedingungen oder der geltenden Gesetzgebung zu verweigern.

Das Programm Road Assistance+ (SRAC) gilt ausschließlich für Anmietungen mit einem Abholort auf Kreta. Ausdrücklich ausgenommen sind Anmietungen an Stationen auf dem griechischen Festland, einschließlich der Station in Athen.

Falls das Programm nicht gewählt wird oder die Voraussetzungen für die Deckung nicht erfüllt sind, gehen alle damit verbundenen Gebühren und Kosten vollständig zu Lasten des Mieters.


Verkehrsverstöße, Kennzeichen & Fahrzeugausstattung

Einzug der Kennzeichen aufgrund von Verkehrsverstößen

Im Falle des Einzugs der Kennzeichen und/oder der Zulassungsdokumente des Fahrzeugs durch die zuständigen Behörden infolge eines Verkehrsverstoßes oder einer anderen während der Mietdauer begangenen Zuwiderhandlung trägt der Mieter die Verantwortung für:

a. Alle von den Behörden verhängten Bußgelder, Strafen, Gebühren und sonstigen administrativen Belastungen.

b. Eine Bearbeitungsgebühr (Administration Fee) in Höhe von 100 €.

c. Jegliche Transport-, Abwicklungs-, Bergungs- oder Fahrzeugverwaltungskosten, die dem Unternehmen entstehen.

d. Jegliche Gebühren für Nutzungsausfall und/oder Fahrzeugstilllegung (Loss of Revenue / Vehicle Immobilization Charges) für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug für die Vermietung oder den Verkehr nicht verfügbar bleibt.


Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen

Im Falle von Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Nichtrückgabe der Kennzeichen des Fahrzeugs während der Mietdauer werden dem Mieter folgende Kosten berechnet:

a. Gebühr für den Kennzeichenersatz (License Plate Replacement Fee): 250 € (inkl. MwSt.).

b. Bearbeitungsgebühr (Administration Fee): 100 €.

c. Jegliche Kosten im Zusammenhang mit dem Transport von Personal, der Vertretung vor Behörden, der Ausstellung von Ersatzdokumenten oder administrativen Verfahren.

d. Jegliche Gebühren für Nutzungsausfall und/oder Fahrzeugstilllegung (Loss of Revenue / Vehicle Immobilization Charges), bis das Fahrzeug wieder rechtmäßig in Betrieb genommen wird.

Verlust von Fahrzeugausstattung

  • Ersatz des Feuerlöschers: Wenn das Fahrzeug ohne den bereitgestellten Feuerlöscher zurückgegeben wird oder wenn der Feuerlöscher während der Mietdauer verloren geht, gestohlen, benutzt oder beschädigt wird, wird dem Mieter eine Ersatzgebühr von 25 € (inkl. MwSt.) berechnet.
  • Ersatz des Verbandskastens: Wenn das Fahrzeug ohne den bereitgestellten Verbandskasten zurückgegeben wird oder wenn der Verbandskasten während der Mietdauer verloren geht, gestohlen, benutzt oder beschädigt wird, wird dem Mieter eine Ersatzgebühr von 25 € (inkl. MwSt.) berechnet.
  • Ersatz des Reifenreparatursets: Wenn das Fahrzeug ohne das bereitgestellte Reifenreparaturset zurückgegeben wird oder wenn das Reifenreparaturset während der Mietdauer verloren geht, gestohlen, über den normalen Verschleiß hinaus beschädigt oder benutzt wird, wird dem Mieter eine Ersatzgebühr von 60 € (inkl. MwSt.) berechnet.

Gebühren für Verkehrsverstöße

Die Kunden sind voll verantwortlich für die Zahlung von Mautgebühren, Bußgeldern wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Parkverstößen, Verkehrsverstößen und allen anderen Gebühren, die sich aus Verstößen gegen die geltende Straßenverkehrsordnung ergeben.

Administrative Bearbeitungsgebühr

Für jedes Knöllchen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, jeden Parkverstoß, jedes Verkehrsdelikt oder jedes andere Bußgeld, das während der Mietdauer verhängt wird, wird zusätzlich zu dem von den Behörden erhobenen Bußgeld oder der Strafe eine Bearbeitungsgebühr (Administration Fee) von 15 € erhoben. Diese Gebühr gilt auch für Kosten, die durch illegale Parkverstöße entstehen.

Allgemeine Bestimmung

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug mit sämtlicher obligatorischer Sicherheits- und Notfallausrüstung zurückzugeben, die zu Beginn der Vermietung bereitgestellt wurde. Im Falle von Verlust, Diebstahl, Entfernung, Zerstörung, Beschädigung oder Nichtrückgabe der bereitgestellten Ausrüstung behält sich das Unternehmen das Recht vor, die entsprechenden Wiederbeschaffungskosten zusammen mit eventuellen zusätzlichen Beschaffungs-, Abwicklungs-, Transport- oder Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen.


Zusätzliche Gebühren

Gebühr für Abholung oder Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten
Das Mietbüro ist täglich von 07:00 bis 22:00 Uhr geöffnet. Wenn eine Abholung oder Rückgabe außerhalb dieser Arbeitszeiten erfolgt, wird eine zusätzliche Gebühr von 40 EUR fällig. Diese Gebühr wird automatisch in die Buchungszusammenfassung aufgenommen, wenn die Buchung über die Website des Unternehmens erfolgt.

Schadensbearbeitungsgebühr
Jeder Schaden am Fahrzeug zieht eine Schadensbearbeitungsgebühr (Damage Administration Fee) in Höhe von 75 EUR nach sich, die zum Zeitpunkt der Fahrzeugrückgabe berechnet wird. Diese Gebühr wird zusätzlich zu den Beträgen erhoben, die für Reparaturen von der Selbstbeteiligung abgezogen werden.
Je nach Schwere des Schadens kann auch eine Gebühr für Nutzungsausfall („Loss of Use“) anfallen. Diese Gebühr kompensiert die entgangenen Mieteinnahmen, während das Fahrzeug repariert wird.

Reinigungsgebühr (Valeting Fee)
Falls das Fahrzeug in einem Zustand zurückgegeben wird, der eine über die Standardreinigung hinausgehende Reinigung erfordert, wird eine Reinigungsgebühr (Valeting Fee) von 100 EUR erhoben, um das Fahrzeug wieder in den Zustand vor der Vermietung zu versetzen. 

Nichtraucher-Richtlinie
Das Rauchen ist in allen Fahrzeugen strengstens verboten. Wenn Beweise für das Rauchen gefunden werden, wird eine Reinigungsgebühr von 20 EUR erhoben.

Fahrzeugrückgabe – Verspätungen – Kulanzzeit (Grace Period)
Für Fahrzeugrückgaben wird eine Kulanzzeit von 59 Minuten gewährt. Wenn das Auto nach diesem Zeitraum ohne vorherige Ankündigung zurückgegeben wird, gelten folgende Strafen:

  • 25 EUR Verspätungsgebühr (Late Penalty Fee)
  • 5 EUR pro Stunde der Verspätung

Das Schutzpaket (Versicherungsschutz) des Fahrzeugs verliert seine Gültigkeit und der Mieter haftet für jegliche Schäden. Die Behörden werden darüber informiert, dass das Fahrzeug nicht mehr rechtmäßig gemietet ist.

Kraftstoff-Richtlinie Gleicher-Stand-Regelung (Same-to-Same): Alle Fahrzeuge müssen mit demselben Kraftstoffstand zurückgegeben werden, mit dem sie übergeben wurden. Wenn das Fahrzeug mit weniger Kraftstoff zurückgegeben wird, wird dem Mieter der für das Auftanken erforderliche Kraftstoff zuzüglich einer Betankungsgebühr von 20 EUR in Rechnung gestellt. Wird das Fahrzeug mit mehr Kraftstoff zurückgegeben als bei der Übergabe, erfolgt keine Erstattung für den überschüssigen Kraftstoff.


Versicherungspakete

Premium Paket:
Alle Buchungen über unsere Website beinhalten das Premium Paket, bei dem keine Kaution erforderlich ist. Glas und Reifen sind in diesem Paket jedoch nicht enthalten.

Super Premium Paket:
Wenn das Super Premium Paket gekauft wird, verzichtet der Mieter auf die Haftung für folgende Punkte:

  • Karosserie
  • Windschutzscheibe, Fenster, Spiegel
  • Reifen
  • „Stilllegungsgebühren“ aufgrund Nutzungsausfalls während der Reparatur
  • Pannenhilfe infolge einer Panne oder eines Unfalls
  • Verwaltungsgebühren des Vermieters im Zusammenhang mit diesen Punkten

Bitte beachten Sie, dass das Premium oder Super Premium Paket auf einen einzigen Vorfall pro Mietdauer beschränkt ist.


PREMIUM / SUPER PREMIUM 

Fahrzeugkategorie Selbstbehalt Premium Selbstbehalt Super Premium
Mini / Economy 400 EUR 0 EUR
Compact 400 EUR 0 EUR
Intermediate 400 EUR 0 EUR
SUV Stonic 400 EUR 0 EUR
SUV Duster / Sportage 600 EUR 0 EUR
Cabrio 600 EUR 0 EUR
Mini Van 600 EUR 0 EUR
Jeep Renegade 600 EUR 0 EUR
Passenger Van 900 EUR 0 EUR

Ausschlüsse der Versicherungspakete

Keines der Versicherungspakete (Premium oder Super Premium) deckt folgende Fälle ab:

  • Reparaturen und Dienstleistungen:Jegliche Reparaturen oder Dienstleistungen, die nicht vom Vermieter autorisiert wurden.
  • Innenraumschäden und Reinigungsgebühren:Gebühren für Reinigung oder Schäden am Fahrzeuginnenraum.
  • Verstoß gegen den Mietvertrag:Schäden, die durch einen Verstoß gegen die Bedingungen des Mietvertrags entstehen.
  • Verspätete Unfallmeldung:Meldet der Mieter einen Unfall nicht rechtzeitig beim Vermieter, wird die Haftung nicht aufgehoben.
  • Weiterfahren mit plattem Reifen oder Überhitzungsanzeige:Der Mieter ist nicht versichert, wenn er das Fahrzeug weiterfährt, während ein Reifen platt ist oder die Überhitzungsanzeige aktiv ist.
  • Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände:Der Mieter ist nicht versichert für Verlust oder Diebstahl von Gepäck oder persönlichen Gegenständen aus dem Fahrzeug.
  • Parkverstöße und Verkehrsdelikte:Kosten aus Parkverstößen, Bußgeldern oder anderen Verkehrsverstößen (Geschwindigkeitsüberschreitungen, falsche Fahrtrichtung, U-Turns, Stoppschilder, usw.).
  • Falsches Betanken:Der Mieter haftet für alle Kosten, die durch Betanken mit falschem Kraftstoff entstehen.
  • Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Schlüsseln:Jegliche Kosten im Zusammenhang mit verlorenen, gestohlenen oder beschädigten Fahrzeugschlüsseln.
  • Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Fahrzeugdokumenten:Der Mieter trägt alle Kosten für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von Fahrzeugpapieren.
  • Fahrlässigkeit:Kosten, die durch Fahrlässigkeit entstehen, wie etwa eine entladene Batterie, sind nicht gedeckt.
  • Verlust von Ausstattungsteilen:Kosten für verlorene Ausrüstung wie Ersatzrad, Reifenreparaturset, Antenne, Radkappen oder andere äußere und innere Fahrzeugteile trägt der Mieter.
  • Beschädigung zusätzlichen Equipments:Kosten für Schäden an zusätzlicher Ausstattung, die mit dem Fahrzeug bereitgestellt wurde.
  • Missbrauch des Fahrzeugs:Jegliche Kosten, die aufgrund von Fehlgebrauch des Fahrzeugs entstehen, wie im Mietvertrag definiert, trägt der Mieter.
  • Missachtung von Wartungsanweisungen:Ignoriert der Mieter die Wartungsanweisungen im Serviceheft des Fahrzeugs, haftet er für die entstehenden Kosten.
  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss:Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen entstehen.
  • Offroad-Fahren:Das Fahren auf unbefestigten oder schlecht befestigten Straßen ist verboten. Schäden, die Offroad entstehen, sind nicht gedeckt.Eine Strafe von 150 EUR pro Vorfall wird erhoben, wenn das Fahrzeug in Offroad-Gebieten wie Balos, Gramvousa oder Agiofaraggo genutzt wurde.
  • Autorennen oder Teilnahme an Sportveranstaltungen:Der Mieter trägt alle Kosten, die durch Nutzung des Fahrzeugs bei Rennen oder sportlichen Wettbewerben entstehen.
  • Überladung des Fahrzeugs:Der Mieter haftet für alle Kosten, die durch Überladung mit Personen oder Gepäck entstehen.
  • Nicht autorisierte Fahrer:Wenn der Schaden durch eine Person verursacht wird, die nicht als Haupt- oder Zusatzfahrer im Mietvertrag eingetragen ist, haftet der Mieter vollständig.
  • Ungültiger oder entzogener Führerschein:Wenn der Haupt- oder Zusatzfahrer keinen gültigen Führerschein besitzt oder ein Fahrverbot hat, haftet der Mieter für alle Schäden.
  • Schäden durch äußere Einflüsse:Der Mieter ist nicht versichert für Schäden durch Feuer, Naturereignisse, Schnee, Hagel, Überschwemmungen, Aufruhr, Terrorismus, Strahlung oder Vandalismus.
  • Schäden an Scheibenwischern oder Schlössern:Schäden an Scheibenwischern, Schlössern oder äußeren Fahrzeugteilen sind nicht gedeckt, es sei denn, sie werden mit einem Polizeibericht gemeldet.
  • Schäden am Dach oder durch unsachgemäße Gepäckhandhabung:Schäden durch Dachgepäckträger, falsche Gepäckhandhabung oder Ablegen von Gegenständen auf dem Dach oder der Motorhaube sind vom Mieter zu tragen. Gleiches gilt bei Ignorieren von Fahrzeugwarnungen.
  • Transport von Materialien:Schäden, die durch den Transport gefährlicher oder entzündlicher Materialien entstehen, trägt der Mieter.
  • Abschleppen anderer Fahrzeuge:Schäden, die entstehen, wenn das Fahrzeug zum Abschleppen anderer Fahrzeuge oder Objekte verwendet wird, sind nicht gedeckt.
  • Unterbodenschäden:Der Mieter haftet vollständig für Schäden an Unterboden oder Unterbauteilen des Fahrzeugs. Kaskoversicherungen decken Unterbodenschäden nicht ab.
  • Kein Ersatzfahrzeug oder Erstattung:Bei Verstoß gegen Verkehrsgesetze, Fahrlässigkeit oder Vertragsbruch hat der Vermieter das Recht, kein Ersatzfahrzeug bereitzustellen oder ungenutzte Miettage nicht zu erstatten.
  • Stilllegung aufgrund Mieterverschulden:Wird das Fahrzeug durch Verschulden des Mieters, Fahrlässigkeit, Schlüsselverlust, Verkehrsverstöße oder Vertragsbrüche stillgelegt, wird eine Abschleppgebühr von 150 EUR plus 1.50 EUR pro Kilometer berechnet.
  • Stilllegung aufgrund von Schlüsselproblemen:Bei Stilllegung durch verlorene, gebrochene oder entladene Schlüssel (durch Fahrlässigkeit des Mieters) wird eine Bergungsgebühr von 100 EUR plus 1.50 EUR pro Kilometer berechnet.
  • Dokumentation vorhandener Schäden:Bei Fahrzeugabholung müssen alle sichtbaren Schäden im Mietvertrag dokumentiert werden. Der Mieter muss anwesend sein und ist gemeinsam verantwortlich, dass sämtliche Schäden korrekt festgehalten werden.

Zusätzliche Verifizierungsanforderungen für Anmietungen ohne Kaution / Sicherheitsleistung

Kein Ersatzfahrzeug oder Rückerstattung: Im Falle eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung, von Fahrlässigkeit oder einer Verletzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat die Autovermietung das Recht, ein Ersatzfahrzeug oder eine Rückerstattung für ungenutzte Tage des Mietzeitraums zu verweigern.

Zum Zwecke der Betrugsprävention, des Flottenschutzes und der Mieterverifizierung behält sich das Unternehmen das Recht vor, zusätzliche Dokumente, Identitätsnachweise, Wohnsitznachweise oder andere unterstützende Informationen für Anmietungen zu verlangen, die ohne Sicherheitsleistung (Kaution) abgeschlossen wurden, sowie in jedem anderen Fall, in dem eine solche Verifizierung im Rahmen der internen Risikobewertungsverfahren des Unternehmens für erforderlich gehalten wird.

Zusätzliche Dokumente können unter anderem Folgendes umfassen:

  • Eine gültige Kredit- oder Debitkarte auf den Namen des Hauptfahrers.
  • Eine aktuelle Verbrauchsabrechnung (z. B. Strom, Wasser, Gas), ein Bankkontoauszug oder ein anderer Nachweis des ständigen Wohnsitzes.
  • Eine Bestätigung der Hotelunterkunft oder anderer Beherbergungsvereinbarungen.
  • Ein Rückflugticket oder ein anderer Nachweis des Reiseverlaufs.
  • Ein zusätzlicher Identitätsnachweis oder Eigentumsnachweis der verwendeten Zahlungskarte.
  • Jedes andere Dokument oder jede andere Information, die vernünftigerweise erforderlich ist, um das Sicherheitsverifizierungsverfahren der Anmietung abzuschließen.

Die Anforderung der oben genannten Dokumente stellt keine Verpflichtung seitens des Unternehmens zur Herausgabe des Fahrzeugs dar und schränkt das Recht des Unternehmens nicht ein, bei Bedarf weitere Verifizierungsverfahren durchzuführen.

Das Unternehmen behält sich das uneingeschränkte Recht vor, nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen eine Anmietung ohne weitere Begründung abzulehnen oder zu stornieren, wenn:

  • der Mieter sich weigert, die angeforderten Unterlagen vorzulegen.
  • die bereitgestellten Dokumente als unzureichend, ungenau, unvollständig erachtet werden oder nicht verifiziert werden können.
  • Hinweise auf Betrug, arglistige Täuschung, Falschangaben oder ein erhöhtes Bonitäts- oder Betriebsrisiko vorliegen.
  • die internen Verifizierungs- und Identifikationsverfahren des Unternehmens nicht erfolgreich abgeschlossen werden können.

In solchen Fällen übernimmt das Unternehmen keine Verantwortung für direkte oder indirekte Verluste, Stornierungskosten, Reiseunterbrechungen, Unterkunftskosten, versäumte Reservierungen oder andere Folgen, die sich aus der Verweigerung der Fahrzeugherausgabe ergeben.

Dieses Verfahren gilt unabhängig vom gewählten Versicherungspaket, der Deckungsoption oder dem kommerziellen Produkt und bildet einen integralen Bestandteil der Betrugspräventions- und Risikomanagementpolitik des Unternehmens.


Fahrzeugsicherheit und Verantwortung

Der Mieter und alle zusätzlichen Fahrer müssen sicherstellen, dass das Fahrzeug sicher verschlossen ist, wenn es unbeaufsichtigt gelassen wird, und alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Schäden am Fahrzeug und dessen Inhalt zu verhindern.

Im Falle eines Schadens, der durch eines der oben genannten Szenarien verursacht wird, ermächtigt der Mieter die Autovermietung, die Reparaturkosten von der Selbstbeteiligung abzuziehen. Wenn die Reparaturkosten die Selbstbeteiligung übersteigen, ermächtigt der Mieter das Unternehmen, den zusätzlichen Betrag von der Zahlungskarte abzubuchen.

Kein Ersatzfahrzeug oder Rückerstattung: Im Falle eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung, von Fahrlässigkeit oder einer Verletzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat die Autovermietung das Recht, ein Ersatzfahrzeug oder eine Rückerstattung für ungenutzte Tage des Mietzeitraums zu verweigern.


Wichtige Informationen

Ankunfts-/Flugdaten:
Bitte teilen Sie uns Ihre Flugdaten mit, damit wir Ihnen den bestmöglichen Service bieten können. Beepit übernimmt keine Verantwortung für Probleme im Zusammenhang mit Ihrer Ankunftszeit.
Buchungsvereinbarung:
Um sicherzustellen, dass Sie die Bedingungen und Regelungen des Mietvertrags verstehen, lesen Sie bitte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig durch, bevor Sie Ihr Fahrzeug abholen.
Sie müssen die erforderlichen Dokumente (z. B. Führerschein, Ausweisdokumente und Zahlungskarten) mitbringen und darauf vorbereitet sein, etwaige zusätzliche Kosten am Mietschalter zu begleichen. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann Beepit die Fahrzeugübergabe verweigern.
Fahrzeugverfügbarkeit:
Beepit ist dafür verantwortlich, dem Mieter ein Fahrzeug mit ähnlichen Eigenschaften wie das online gebuchte bereitzustellen. Ein bestimmtes Modell kann jedoch nicht garantiert werden.
Bestätigung der Vereinbarung:
Mit Abschluss dieser Buchung bestätigen Sie, dass Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Beepit gelesen und akzeptiert haben.
Unterzeichnung des Mietvertrags:
Bei der Fahrzeugabholung müssen Sie einen Mietvertrag unterzeichnen. Bitte lesen Sie diesen sorgfältig durch und klären Sie eventuelle Unklarheiten vor der Unterzeichnung mit dem Beepit-Personal.
Beschwerden:
Sollten Sie mit irgendeinem Aspekt Ihrer Anmietung unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte direkt an Beepit. Für weitere Unterstützung können Sie Beepit über die Seite „Kontakt“ erreichen.
Kundensupport:
Bei Problemen mit Ihrer Anmietung oder wenn Sie Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie bitte den Beepit-Kundensupport unter +302810390349.


Wechselkurse und Gebühren

Währung und Bankgebühren:
Beepit übernimmt keine Verantwortung für Wechselkursschwankungen oder Gebühren, die von Ihrer Bank oder Ihrem Kreditkartenanbieter erhoben werden. Der auf Ihrer Kreditkartenabrechnung angezeigte Betrag kann vom ursprünglich angegebenen Betrag abweichen.
Rückerstattungen:
Rückerstattungen erfolgen in der exakt berechneten Höhe, ohne Berücksichtigung von Wechselkursschwankungen oder Bankgebühren.


Regeln und Verfahren der Autovermietung

Im Falle eines Unfalls oder Vorfalls:

  • Der Fahrer muss umgehend die Notfallnummer von Beepit unter
    (+30) 6945 281111 kontaktieren.
  • Die Polizei muss unter der Nummer 100 verständigt werden, und der Fahrer darf keine Verantwortung für den Unfall übernehmen, bevor ein offizieller Polizeibericht vorliegt. Eine Kopie dieses Berichts wird von Beepit angefordert.
  • Machen Sie Fotos vom Unfall und notieren Sie die Namen sowie die Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge.
  • Innerhalb von 24 Stunden muss ein Unfallbericht ausgefüllt und an Beepit unter info@beepit.gr gesendet werden.

Panne oder mechanische Probleme:
Im Falle einer Panne kontaktieren Sie bitte umgehend den Kundensupport. Wenn der Mieter nicht für die Panne verantwortlich ist, wird innerhalb von 24 Stunden ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt oder eine Reparatur durchgeführt.

Anschnallpflicht:
Fahrer und Passagiere müssen jederzeit Sicherheitsgurte tragen, wie es gesetzlich in allen Ländern vorgeschrieben ist.

Dokumentation des Fahrzeugzustands:
Bei der Fahrzeugabholung erhält der Mieter eine Checkliste, auf der alle bereits vorhandenen Schäden am Fahrzeug vermerkt sind. Der Kunde ist vollständig dafür verantwortlich, vor Verlassen der Station alle sichtbaren Schäden – sowohl im Innen- als auch im Außenbereich des Fahrzeugs, einschließlich der unteren Karosseriebereiche – zu überprüfen und zu dokumentieren. Der Kunde wird außerdem gebeten, unser Personal über eventuelle Abweichungen zwischen dem tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs und der bereitgestellten Dokumentation zu informieren.

Haustierregelung:
Ein kleines Haustier ist in einer geeigneten Transportbox erlaubt. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für etwaige Schäden oder Verschmutzungen, die durch das Tier verursacht werden. Für tierbedingte Schäden oder Verschmutzungen können zusätzliche Kosten anfallen.


Stornierungen, No-Shows und Änderungen

Für vollständig im Voraus bezahlte Buchungen gilt: Bei einer Stornierung 48 Stunden oder mehr vor Mietbeginn wird der volle Betrag erstattet. Wenn Sie das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abholen oder die erforderlichen Unterlagen nicht vorlegen, kann Beepit die Fahrzeugübergabe verweigern.
No-Show: Ein No-Show liegt vor, wenn der Mieter nicht zum vereinbarten Datum und zur vereinbarten Uhrzeit erscheint, die erforderlichen Unterlagen nicht vorlegt oder nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. In solchen Fällen erfolgt keine Rückerstattung.
Änderungen: Änderungen an Ihrer Buchung können bis zu 48 Stunden vor der Abholzeit durch Kontaktaufnahme mit uns vorgenommen werden. Bei weniger als 48 Stunden kontaktieren Sie bitte Beepit direkt telefonisch. Änderungen können den Mietpreis beeinflussen; falls erforderlich, kann eine neue Buchung erstellt werden.
Verlängerungen und Änderungen nach Fahrzeugabholung: Wenn der Mietzeitraum verlängert wird oder Änderungen nach der Fahrzeugübernahme vorgenommen werden, muss der Mieter den Beepit-Kundensupport kontaktieren. Änderungen am Versicherungspaket oder das Hinzufügen eines zweiten Fahrers erfordern einen Besuch an der ursprünglichen Mietstation, um den Mietvertrag erneut zu unterzeichnen.
Verlängerungen zu den gleichen Bedingungen wie im bestehenden Vertrag können vor Ablauf der Mietdauer über unser Büro oder durch Kontaktaufnahme mit unserer Station arrangiert werden. Wir stellen Ihnen einen Zahlungslink zur Verfügung, über den Sie die Zahlung abschließen und die Verlängerung online unterzeichnen können, ohne unsere Station aufsuchen zu müssen.
Bitte beachten Sie, dass für Verlängerungen die regulären Tagesmietpreise gelten und nicht die ursprünglich vorab gebuchten Tagespreise.


GDPR Hinweis

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