Beepit Car Rental Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inklusive Leistungen im Mietpreis
- CDW, TP, TPL Versicherung
- Premium Paket (in allen Reservierungen enthalten)
- Pannenhilfe bei mechanischem Defekt oder Unfall
- Straßensteuer
- MwSt.
- Unbegrenzte Kilometer
Zahlungsmethoden / Kaution
Führerscheinanforderungen
Der Hauptfahrer und alle Zusatzfahrer müssen bei der Abholung einen gültigen Führerschein in physischer Form vorlegen und diesen seit mindestens 12 Monaten besitzen.
- Inländische Mieter (Griechenland) Ein gültiger griechischer Führerschein ist erforderlich.
- EU Mieter: Bei Anmietungen innerhalb der EU genügt ein gültiger Führerschein Ihres Landes in lateinischer Schrift. Sollte der Führerschein nicht in lateinischer Schrift ausgestellt sein, ist ein internationaler Führerschein oder eine amtliche Übersetzung erforderlich.
Beepit akzeptiert Führerscheine in lateinischer Schrift aus folgenden Regionen:
Asien und Ozeanien
Australien, Kambodscha, Indien, Indonesien, Kasachstan, Kirgisistan, Laos, Mongolei, Pakistan, Philippinen, Südkorea, Sri Lanka, Thailand, Tadschikistan, Turkmenistan, Vereinigte Arabische Emirate, Usbekistan, Vietnam
Nord und Südamerika
Argentinien, Bahamas, Bolivien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Kuba, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Guyana, Haiti, Mexiko, Paraguay, Peru, Dominikanische Republik, Uruguay, Venezuela
Europa
Albanien, Armenien, Österreich, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Deutschland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Nordmazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei, Ukraine, Vereinigtes Königreich
Naher Osten und Afrika
Algerien, Aserbaidschan, Bahrain, Barbados, Zentralafrikanische Republik, Chile, Elfenbeinküste, Ghana, Israel, Kuwait, Marokko, Nigeria, Südafrika
Internationaler Führerschein: Ein internationaler Führerschein ist erforderlich, wenn der nationale Führerschein nicht in lateinischer Schrift ausgestellt ist.
Identifikation
Inländische und EU Mieter: Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass in physischer Form ist erforderlich.
Nicht EU Mieter: Ein gültiger Reisepass in lateinischer Schrift ist notwendig. Alle Dokumente müssen mindestens 6 Monate vor Mietbeginn ausgestellt worden sein.
Mietvoucher / e-Voucher
Bei der Fahrzeugabholung muss der Mieter den Buchungsbeleg vorlegen, aus dem hervorgeht, dass das Fahrzeug auf den Namen des Hauptfahrers reserviert ist, einschließlich der eindeutigen Buchungsnummer.
Mindestalter
Mindestalter: 21 Jahre
Altersabhängige Gebühren: Für Mieter im Alter von 21 bis einschließlich 24 Jahren sowie für Mieter ab 71 Jahren fällt eine Zusatzgebühr von 9 EUR pro Tag an, bis zu einem Maximum von 90 EUR pro Miete. Diese Regeln gelten auch für Zusatzfahrer.
Zusätzliche Ausstattung
Zusatzfahrer
Maximal 3 Fahrer pro Vertrag. Kosten: 5 EUR pro Tag, maximal 50 EUR pro Miete.
Kindersitze:
Jeder zusätzliche Babysitz, Kindersitz oder Sitzerhöher wird mit 7 EUR pro Tag berechnet, maximal 70 EUR.
Jeder zusätzliche Isofix-Sitz wird mit 15 EUR pro Tag berechnet, maximal 150 EUR.
Kindersitze und Sitzerhöher werden während der Fahrzeugabholung auf Verantwortung des Mieters installiert.
Bitte beachten Sie, dass gemäß Straßenverkehrsordnung und europäischen Sicherheitsvorschriften (ECE R44/04 und UN R129) die Verwendung eines geeigneten Kindersitzes für Kinder bis 12 Jahre oder bis zu einer Größe von ca. 1.35–1.50 Metern obligatorisch ist.
Zusätzliche Gebühren
- Gebühr für Abholung oder Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten:
Das Mietbüro ist täglich von 07:00 bis 22:00 Uhr geöffnet. Erfolgt eine Abholung oder Rückgabe außerhalb dieser Zeiten, wird eine zusätzliche Gebühr von 40 EUR erhoben. Diese Gebühr wird bei Onlinebuchungen automatisch in der Buchungsübersicht angezeigt. - Einweggebühr:
Eine zusätzliche Gebühr von 90 EUR wird für Buchungen erhoben, bei denen Abhol- und Rückgabeort wie folgt unterschiedlich sind:
Flughafen Heraklion → Flughafen Chania
Flughafen Chania → Flughafen HeraklionEine zusätzliche Gebühr von 290 EUR wird für Buchungen erhoben, bei denen Abhol- und Rückgabeort wie folgt unterschiedlich sind:
Flughafen Athen → Flughafen Chania
Flughafen Athen → Flughafen Heraklion
Flughafen Heraklion → Flughafen Athen
Flughafen Chania → Flughafen Athen - Fährgenehmigung:
Der Transport des Fahrzeugs per Fähre ist verboten, es sei denn, es liegt eine vorherige schriftliche Genehmigung von Beepit vor. Wird die Genehmigung erteilt, fällt eine zusätzliche Gebühr von 60 EUR/Fahrt an.
Bei Verstoß gegen diese Richtlinie wird eine Zusatzgebühr von 150 EUR pro Vorfall erhoben. - Schadensbearbeitungsgebühr:
Jeder Schaden am Fahrzeug führt zu einer Schadensbearbeitungsgebühr von 75 EUR, die bei der Fahrzeugrückgabe berechnet wird. Diese Gebühr fällt zusätzlich zu allen Beträgen an, die vom Selbstbehalt für Reparaturen abgezogen werden.
Eine Gebühr für „Nutzungsausfall“ kann ebenfalls anfallen, abhängig vom Ausmaß des Schadens und dem Mietausfall während der Reparatur. - Reinigungsgebühr (Valeting Fee):
Wenn das Fahrzeug in einem Zustand zurückgegeben wird, der eine Reinigung über das übliche Maß hinaus erfordert, wird eine Reinigungsgebühr von 100 EUR erhoben, um das Fahrzeug in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. - Rauchverbot:
Rauchen ist in allen Fahrzeugen strengstens untersagt. Bei Nachweis von Rauchen wird eine Reinigungsgebühr von 20 EUR berechnet. - Fahrzeugstilllegung aufgrund von Schlüsselproblemen:
Wenn das Fahrzeug aufgrund eines verlorenen Schlüssels, eines gebrochenen Schlüssels oder einer entladenen Schlüsselbatterie stillgelegt wird und dies auf Fahrlässigkeit des Mieters zurückzuführen ist, werden 100 EUR plus 1.50 EUR pro Kilometer berechnet. - Fahrzeugstilllegung aufgrund von Mieterverschulden:
Wenn das Fahrzeug aufgrund der Schuld des Mieters, Fahrlässigkeit, Schlüsselverlust, Verkehrsverstößen oder Verstoßes gegen Vertragsbedingungen stillgelegt wird, wird eine Abschleppgebühr von 150 EUR plus 1.50 EUR pro Kilometer berechnet. - Strafe für Offroad-Fahren:
Das Fahren auf unbefestigten oder schlecht befestigten Straßen ist verboten. Schäden, die Offroad entstehen, sind durch keine Versicherungsart gedeckt.
Eine Offroad-Strafe in Höhe von 150 EUR pro Verstoß wird erhoben, wenn das Fahrzeug in Gebieten wie Balos, Kedrosasos, Kolokytha oder Agiofaraggo genutzt wurde. - Fahrzeugrückgabe – Verspätungen – Kulanzzeit
Eine Kulanzzeit von 59 Minuten wird gewährt. Wird das Fahrzeug nach Ablauf dieser Zeit ohne vorherige Mitteilung zurückgegeben, gelten folgende Gebühren:- 25 EUR Verspätungsgebühr
- 5 EUR pro Stunde Verzögerung
- Das Versicherungspaket verliert seine Gültigkeit und der Mieter haftet für alle Schäden. Die Behörden werden informiert, dass das Fahrzeug nicht mehr legal vermietet ist.
- Fahrkosten
Der Kunde ist verantwortlich für Mautgebühren, Strafzettel wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Parkverstöße, Verkehrsverstöße und alle damit verbundenen Verwaltungskosten. - Bußgelder und Verkehrsverstöße:
Für Bußgelder jeglicher Art wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 EUR zusätzlich zu den eigentlichen Strafen erhoben. Dies gilt auch für Parkgebühren aufgrund illegalen Parkens. - Kraftstoffregelung
Same-to-Same Kraftstoffregelung: Alle Fahrzeuge müssen mit dem gleichen Kraftstoffstand zurückgegeben werden wie bei der Übergabe. Wird das Fahrzeug mit weniger Kraftstoff zurückgegeben, werden die Kosten für die Betankung plus eine Betankungsgebühr von 20 EUR berechnet. Wird das Fahrzeug mit mehr Kraftstoff zurückgegeben, erfolgt keine Rückerstattung.
Versicherungspakete
Premium Paket:
Alle Buchungen über unsere Website beinhalten das Premium Paket, bei dem keine Kaution erforderlich ist. Glas und Reifen sind in diesem Paket jedoch nicht enthalten.
Super Premium Paket:
Wenn das Super Premium Paket gekauft wird, verzichtet der Mieter auf die Haftung für folgende Punkte:
- Karosserie
- Windschutzscheibe, Fenster, Spiegel
- Reifen
- „Stilllegungsgebühren“ aufgrund Nutzungsausfalls während der Reparatur
- Pannenhilfe infolge einer Panne oder eines Unfalls
- Verwaltungsgebühren des Vermieters im Zusammenhang mit diesen Punkten
Bitte beachten Sie, dass das Premium oder Super Premium Paket auf einen einzigen Vorfall pro Mietdauer beschränkt ist.
PREMIUM / SUPER PREMIUM
| Fahrzeugkategorie | Selbstbehalt Premium | Selbstbehalt Super Premium |
|---|---|---|
| Mini / Economy | 400 EUR | 0 EUR |
| Compact | 400 EUR | 0 EUR |
| Intermediate | 400 EUR | 0 EUR |
| SUV Stonic | 400 EUR | 0 EUR |
| SUV Duster / Sportage | 600 EUR | 0 EUR |
| Cabrio | 600 EUR | 0 EUR |
| Mini Van | 600 EUR | 0 EUR |
| Jeep Renegade | 600 EUR | 0 EUR |
| Passenger Van | 900 EUR | 0 EUR |
Ausschlüsse der Versicherungspakete
Keines der Versicherungspakete (Premium oder Super Premium) deckt folgende Fälle ab:
- Reparaturen und Dienstleistungen:Jegliche Reparaturen oder Dienstleistungen, die nicht vom Vermieter autorisiert wurden.
- Innenraumschäden und Reinigungsgebühren:Gebühren für Reinigung oder Schäden am Fahrzeuginnenraum.
- Verstoß gegen den Mietvertrag:Schäden, die durch einen Verstoß gegen die Bedingungen des Mietvertrags entstehen.
- Verspätete Unfallmeldung:Meldet der Mieter einen Unfall nicht rechtzeitig beim Vermieter, wird die Haftung nicht aufgehoben.
- Weiterfahren mit plattem Reifen oder Überhitzungsanzeige:Der Mieter ist nicht versichert, wenn er das Fahrzeug weiterfährt, während ein Reifen platt ist oder die Überhitzungsanzeige aktiv ist.
- Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände:Der Mieter ist nicht versichert für Verlust oder Diebstahl von Gepäck oder persönlichen Gegenständen aus dem Fahrzeug.
- Parkverstöße und Verkehrsdelikte:Kosten aus Parkverstößen, Bußgeldern oder anderen Verkehrsverstößen (Geschwindigkeitsüberschreitungen, falsche Fahrtrichtung, U-Turns, Stoppschilder, usw.).
- Falsches Betanken:Der Mieter haftet für alle Kosten, die durch Betanken mit falschem Kraftstoff entstehen.
- Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Schlüsseln:Jegliche Kosten im Zusammenhang mit verlorenen, gestohlenen oder beschädigten Fahrzeugschlüsseln.
- Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Fahrzeugdokumenten:Der Mieter trägt alle Kosten für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von Fahrzeugpapieren.
- Fahrlässigkeit:Kosten, die durch Fahrlässigkeit entstehen, wie etwa eine entladene Batterie, sind nicht gedeckt.
- Verlust von Ausstattungsteilen:Kosten für verlorene Ausrüstung wie Ersatzrad, Reifenreparaturset, Antenne, Radkappen oder andere äußere und innere Fahrzeugteile trägt der Mieter.
- Beschädigung zusätzlichen Equipments:Kosten für Schäden an zusätzlicher Ausstattung, die mit dem Fahrzeug bereitgestellt wurde.
- Missbrauch des Fahrzeugs:Jegliche Kosten, die aufgrund von Fehlgebrauch des Fahrzeugs entstehen, wie im Mietvertrag definiert, trägt der Mieter.
- Missachtung von Wartungsanweisungen:Ignoriert der Mieter die Wartungsanweisungen im Serviceheft des Fahrzeugs, haftet er für die entstehenden Kosten.
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss:Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen entstehen.
- Offroad-Fahren:Das Fahren auf unbefestigten oder schlecht befestigten Straßen ist verboten. Schäden, die Offroad entstehen, sind nicht gedeckt.Eine Strafe von 150 EUR pro Vorfall wird erhoben, wenn das Fahrzeug in Offroad-Gebieten wie Balos, Gramvousa oder Agiofaraggo genutzt wurde.
- Autorennen oder Teilnahme an Sportveranstaltungen:Der Mieter trägt alle Kosten, die durch Nutzung des Fahrzeugs bei Rennen oder sportlichen Wettbewerben entstehen.
- Überladung des Fahrzeugs:Der Mieter haftet für alle Kosten, die durch Überladung mit Personen oder Gepäck entstehen.
- Nicht autorisierte Fahrer:Wenn der Schaden durch eine Person verursacht wird, die nicht als Haupt- oder Zusatzfahrer im Mietvertrag eingetragen ist, haftet der Mieter vollständig.
- Ungültiger oder entzogener Führerschein:Wenn der Haupt- oder Zusatzfahrer keinen gültigen Führerschein besitzt oder ein Fahrverbot hat, haftet der Mieter für alle Schäden.
- Schäden durch äußere Einflüsse:Der Mieter ist nicht versichert für Schäden durch Feuer, Naturereignisse, Schnee, Hagel, Überschwemmungen, Aufruhr, Terrorismus, Strahlung oder Vandalismus.
- Schäden an Scheibenwischern oder Schlössern:Schäden an Scheibenwischern, Schlössern oder äußeren Fahrzeugteilen sind nicht gedeckt, es sei denn, sie werden mit einem Polizeibericht gemeldet.
- Schäden am Dach oder durch unsachgemäße Gepäckhandhabung:Schäden durch Dachgepäckträger, falsche Gepäckhandhabung oder Ablegen von Gegenständen auf dem Dach oder der Motorhaube sind vom Mieter zu tragen. Gleiches gilt bei Ignorieren von Fahrzeugwarnungen.
- Transport von Materialien:Schäden, die durch den Transport gefährlicher oder entzündlicher Materialien entstehen, trägt der Mieter.
- Abschleppen anderer Fahrzeuge:Schäden, die entstehen, wenn das Fahrzeug zum Abschleppen anderer Fahrzeuge oder Objekte verwendet wird, sind nicht gedeckt.
- Unterbodenschäden:Der Mieter haftet vollständig für Schäden an Unterboden oder Unterbauteilen des Fahrzeugs. Kaskoversicherungen decken Unterbodenschäden nicht ab.
- Kein Ersatzfahrzeug oder Erstattung:Bei Verstoß gegen Verkehrsgesetze, Fahrlässigkeit oder Vertragsbruch hat der Vermieter das Recht, kein Ersatzfahrzeug bereitzustellen oder ungenutzte Miettage nicht zu erstatten.
- Stilllegung aufgrund Mieterverschulden:Wird das Fahrzeug durch Verschulden des Mieters, Fahrlässigkeit, Schlüsselverlust, Verkehrsverstöße oder Vertragsbrüche stillgelegt, wird eine Abschleppgebühr von 150 EUR plus 1.50 EUR pro Kilometer berechnet.
- Stilllegung aufgrund von Schlüsselproblemen:Bei Stilllegung durch verlorene, gebrochene oder entladene Schlüssel (durch Fahrlässigkeit des Mieters) wird eine Bergungsgebühr von 100 EUR plus 1.50 EUR pro Kilometer berechnet.
- Dokumentation vorhandener Schäden:Bei Fahrzeugabholung müssen alle sichtbaren Schäden im Mietvertrag dokumentiert werden. Der Mieter muss anwesend sein und ist gemeinsam verantwortlich, dass sämtliche Schäden korrekt festgehalten werden.
Fahrzeugsicherheit und Verantwortung
Der Mieter sowie alle zusätzlichen Fahrer müssen sicherstellen, dass das Fahrzeug bei Abwesenheit ordnungsgemäß verschlossen ist und alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Schäden am Fahrzeug und dessen Inhalt zu verhindern.
Im Falle von Schäden, die durch eines der oben genannten Szenarien verursacht werden, ermächtigt der Mieter das Mietunternehmen, die Reparaturkosten vom Selbstbehalt einzubehalten. Übersteigen die Reparaturkosten den Selbstbehalt, ermächtigt der Mieter das Unternehmen, den zusätzlichen Betrag von der Zahlungskarte abzubuchen.
Kein Ersatzfahrzeug oder Rückerstattung:
Im Falle eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung, von Fahrlässigkeit oder eines Verstoßes gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat das Mietwagenunternehmen das Recht, ein Ersatzfahrzeug oder eine Rückerstattung für nicht genutzte Miettage zu verweigern.
Wichtige Informationen
Ankunfts-/Flugdaten:
Bitte teilen Sie uns Ihre Flugdaten mit, damit wir Ihnen den bestmöglichen Service bieten können. Beepit übernimmt keine Verantwortung für Probleme im Zusammenhang mit Ihrer Ankunftszeit.
Buchungsvereinbarung:
Um sicherzustellen, dass Sie die Bedingungen und Regelungen des Mietvertrags verstehen, lesen Sie bitte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig durch, bevor Sie Ihr Fahrzeug abholen.
Sie müssen die erforderlichen Dokumente (z. B. Führerschein, Ausweisdokumente und Zahlungskarten) mitbringen und darauf vorbereitet sein, etwaige zusätzliche Kosten am Mietschalter zu begleichen. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann Beepit die Fahrzeugübergabe verweigern.
Fahrzeugverfügbarkeit:
Beepit ist dafür verantwortlich, dem Mieter ein Fahrzeug mit ähnlichen Eigenschaften wie das online gebuchte bereitzustellen. Ein bestimmtes Modell kann jedoch nicht garantiert werden.
Bestätigung der Vereinbarung:
Mit Abschluss dieser Buchung bestätigen Sie, dass Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Beepit gelesen und akzeptiert haben.
Unterzeichnung des Mietvertrags:
Bei der Fahrzeugabholung müssen Sie einen Mietvertrag unterzeichnen. Bitte lesen Sie diesen sorgfältig durch und klären Sie eventuelle Unklarheiten vor der Unterzeichnung mit dem Beepit-Personal.
Beschwerden:
Sollten Sie mit irgendeinem Aspekt Ihrer Anmietung unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte direkt an Beepit. Für weitere Unterstützung können Sie Beepit über die Seite „Kontakt“ erreichen.
Kundensupport:
Bei Problemen mit Ihrer Anmietung oder wenn Sie Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie bitte den Beepit-Kundensupport unter +302810390349.
Wechselkurse und Gebühren
Währung und Bankgebühren:
Beepit übernimmt keine Verantwortung für Wechselkursschwankungen oder Gebühren, die von Ihrer Bank oder Ihrem Kreditkartenanbieter erhoben werden. Der auf Ihrer Kreditkartenabrechnung angezeigte Betrag kann vom ursprünglich angegebenen Betrag abweichen.
Rückerstattungen:
Rückerstattungen erfolgen in der exakt berechneten Höhe, ohne Berücksichtigung von Wechselkursschwankungen oder Bankgebühren.
Regeln und Verfahren der Autovermietung
Stornierungen, No-Shows und Änderungen
GDPR Hinweis
Beepit verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich für Sicherheit, Fahrzeugwiederbeschaffung, Überwachung von Fahrmustern und Geofence-Verstößen. Daten werden sicher gespeichert und nicht weitergegeben, außer gesetzlich erforderlich. Mieter können jederzeit Löschung beantragen.
Marketingkommunikation
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