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Beepit Car Rental Allgemeine Geschäftsbedingungen


Inklusive Leistungen im Mietpreis

  • CDW, TP, TPL Versicherung
  • Premium Paket (in allen Reservierungen enthalten)
  • Pannenhilfe bei mechanischem Defekt oder Unfall
  • Straßensteuer
  • MwSt.
  • Unbegrenzte Kilometer

     Gebühren und Dienstleistungen

  • Reinigungsgebühr (nicht gültig bei übermäßiger Verschmutzung)
  • Pannenhilfe im Falle eines Unfalls oder mechanischen Defekts
  • Straßengebühren
  • Steuern und Aufschläge
  • Zulassungsgebühr
  • Registrierungsgebühr
  • Unbegrenzte Kilometer

Zahlungsmethoden / Kaution

Akzeptierte Zahlungsmethoden

Die Mietzahlung kann per Kreditkarte, Debitkarte, Prepaidkarte, PayPal, Barzahlung, Mobile App, IRIS, Zahlungslink oder Banküberweisung erfolgen. Bitte kontaktieren Sie uns, falls Ihre bevorzugte Zahlungsmethode nicht aufgeführt ist.

Akzeptierte Zahlungsmethoden für Kaution / Vorautorisierung

Eine gültige Kreditkarte oder Debitkarte auf den Namen des Hauptfahrers ist erforderlich. Die Karte muss über ausreichendes Guthaben verfügen. Akzeptiert werden Visa und Mastercard.

Der Kautionsbetrag wird bis zu maximal 30 Tage blockiert. Die Karte muss physisch vorgelegt werden, alle Sicherheitsmerkmale aufweisen und mindestens 3 Monate nach Ende der Mietdauer gültig sein.

Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung, wenn der Kunde seinen PIN nicht kennt, ein Zahlungs­limit hat oder eine Transaktion aus anderen Gründen fehlschlägt.
American Express, virtuelle Karten, Prepaidkarten, Bargeld oder andere Methoden außer Kreditkarten und Debitkarten des Hauptfahrers werden für die Kaution nicht akzeptiert.


Führerscheinanforderungen

Der Hauptfahrer und alle Zusatzfahrer müssen bei der Abholung einen gültigen Führerschein in physischer Form vorlegen und diesen seit mindestens 12 Monaten besitzen.

Inländische Mieter (Griechenland)

  • Ein gültiger griechischer Führerschein ist erforderlich.
  • EU Mieter: Bei Anmietungen innerhalb der EU genügt ein gültiger Führerschein Ihres Landes in lateinischer Schrift. Sollte der Führerschein nicht in lateinischer Schrift ausgestellt sein, ist ein internationaler Führerschein oder eine amtliche Übersetzung erforderlich.

Beepit akzeptiert Führerscheine in lateinischer Schrift aus folgenden Regionen:

Asien und Ozeanien
Australien, Kambodscha, Indien, Indonesien, Kasachstan, Kirgisistan, Laos, Mongolei, Pakistan, Philippinen, Südkorea, Sri Lanka, Thailand, Tadschikistan, Turkmenistan, Vereinigte Arabische Emirate, Usbekistan, Vietnam

Nord und Südamerika
Argentinien, Bahamas, Bolivien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Kuba, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Guyana, Haiti, Mexiko, Paraguay, Peru, Dominikanische Republik, Uruguay, Venezuela

Europa
Albanien, Armenien, Österreich, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Deutschland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Nordmazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei, Ukraine, Vereinigtes Königreich

Naher Osten und Afrika
Algerien, Aserbaidschan, Bahrain, Barbados, Zentralafrikanische Republik, Chile, Elfenbeinküste, Ghana, Israel, Kuwait, Marokko, Nigeria, Südafrika

Internationaler Führerschein: Ein internationaler Führerschein ist erforderlich, wenn der nationale Führerschein nicht in lateinischer Schrift ausgestellt ist.


Identifikation

Inländische und EU Mieter: Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass in physischer Form ist erforderlich.

Nicht EU Mieter: Ein gültiger Reisepass in lateinischer Schrift ist notwendig. Alle Dokumente müssen mindestens 6 Monate vor Mietbeginn ausgestellt worden sein.


Mietvoucher / e-Voucher

Bei der Abholung muss der Mietvoucher mit Reservierungsnummer und Name des Hauptfahrers vorgelegt werden.


Mindestalter

Mindestalter: 21 Jahre

Altersabhängige Gebühren: Für Mieter im Alter von 21 bis einschließlich 24 Jahren sowie für Mieter ab 71 Jahren fällt eine Zusatzgebühr von 9 EUR pro Tag an, bis zu einem Maximum von 90 EUR pro Miete. Diese Regeln gelten auch für Zusatzfahrer.


Zusätzliche Ausstattung

Zusatzfahrer
Maximal 3 Fahrer pro Vertrag. Kosten: 5 EUR pro Tag, maximal 50 EUR pro Miete.

Kindersitze:
Jeder zusätzliche Babysitz, Kindersitz oder Sitzerhöher wird mit 7 EUR pro Tag berechnet, maximal 70 EUR.
Jeder zusätzliche Isofix-Sitz wird mit 15 EUR pro Tag berechnet, maximal 150 EUR.
Kindersitze und Sitzerhöher werden während der Fahrzeugabholung auf Verantwortung des Mieters installiert.
Bitte beachten Sie, dass gemäß Straßenverkehrsordnung und europäischen Sicherheitsvorschriften (ECE R44/04 und UN R129) die Verwendung eines geeigneten Kindersitzes für Kinder bis 12 Jahre oder bis zu einer Größe von ca. 1.35–1.50 Metern obligatorisch ist.


Zusätzliche Gebühren

  • Gebühr für Abholung oder Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten:
    Das Mietbüro ist täglich von 07:00 bis 22:00 Uhr geöffnet. Erfolgt eine Abholung oder Rückgabe außerhalb dieser Zeiten, wird eine zusätzliche Gebühr von 40 EUR erhoben. Diese Gebühr wird bei Onlinebuchungen automatisch in der Buchungsübersicht angezeigt.
  • Einweggebühr:
    Eine zusätzliche Gebühr von 90 EUR wird für alle Buchungen erhoben, bei denen Abhol- und Rückgabeort unterschiedlich sind wie folgt:
    Heraklion Airport → Chania Airport
    Chania Airport → Heraklion Airport
  • Fährgenehmigung:
    Der Transport des Fahrzeugs per Fähre ist verboten, es sei denn, es liegt eine vorherige schriftliche Genehmigung von Beepit vor. Wird die Genehmigung erteilt, fällt eine zusätzliche Gebühr von 60 EUR an.
    Bei Verstoß gegen diese Richtlinie wird eine Zusatzgebühr von 150 EUR pro Vorfall erhoben.
  • Schadensbearbeitungsgebühr:
    Jeder Schaden am Fahrzeug führt zu einer Schadensbearbeitungsgebühr von 75 EUR, die bei der Fahrzeugrückgabe berechnet wird. Diese Gebühr fällt zusätzlich zu allen Beträgen an, die vom Selbstbehalt für Reparaturen abgezogen werden.
    Eine Gebühr für „Nutzungsausfall“ kann ebenfalls anfallen, abhängig vom Ausmaß des Schadens und dem Mietausfall während der Reparatur.
  • Reinigungsgebühr (Valeting Fee):
    Wenn das Fahrzeug in einem Zustand zurückgegeben wird, der eine Reinigung über das übliche Maß hinaus erfordert, wird eine Reinigungsgebühr von 100 EUR erhoben, um das Fahrzeug in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen.
  • Rauchverbot:
    Rauchen ist in allen Fahrzeugen strengstens untersagt. Bei Nachweis von Rauchen wird eine Reinigungsgebühr von 20 EUR berechnet.
  • Fahrzeugstilllegung aufgrund von Schlüsselproblemen:
    Wenn das Fahrzeug aufgrund eines verlorenen Schlüssels, eines gebrochenen Schlüssels oder einer entladenen Schlüsselbatterie stillgelegt wird und dies auf Fahrlässigkeit des Mieters zurückzuführen ist, werden 100 EUR plus 1.50 EUR pro Kilometer berechnet.
  • Fahrzeugstilllegung aufgrund von Mieterverschulden:
    Wenn das Fahrzeug aufgrund der Schuld des Mieters, Fahrlässigkeit, Schlüsselverlust, Verkehrsverstößen oder Verstoßes gegen Vertragsbedingungen stillgelegt wird, wird eine Abschleppgebühr von 150 EUR plus 1.50 EUR pro Kilometer berechnet.
  • Strafe für Offroad-Fahren:
    Das Fahren auf unbefestigten oder schlecht befestigten Straßen ist verboten. Schäden, die Offroad entstehen, sind durch keine Versicherungsart gedeckt.
    Eine Offroad-Strafe in Höhe von 150 EUR pro Verstoß wird erhoben, wenn das Fahrzeug in Gebieten wie Balos, Kedrosasos, Kolokytha oder Agiofaraggo genutzt wurde.
  • Fahrzeugrückgabe – Verspätungen – Kulanzzeit
    Eine Kulanzzeit von 59 Minuten wird gewährt. Wird das Fahrzeug nach Ablauf dieser Zeit ohne vorherige Mitteilung zurückgegeben, gelten folgende Gebühren:
    • 25 EUR Verspätungsgebühr
    • 5 EUR pro Stunde Verzögerung
    • Das Versicherungspaket verliert seine Gültigkeit und der Mieter haftet für alle Schäden. Die Behörden werden informiert, dass das Fahrzeug nicht mehr legal vermietet ist.
  • Fahrkosten
    Der Kunde ist verantwortlich für Mautgebühren, Strafzettel wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Parkverstöße, Verkehrsverstöße und alle damit verbundenen Verwaltungskosten.
  • Bußgelder und Verkehrsverstöße:
    Für Bußgelder jeglicher Art wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 EUR zusätzlich zu den eigentlichen Strafen erhoben. Dies gilt auch für Parkgebühren aufgrund illegalen Parkens.
  • Kraftstoffregelung
    Same-to-Same Kraftstoffregelung:Alle Fahrzeuge müssen mit dem gleichen Kraftstoffstand zurückgegeben werden wie bei der Übergabe. Wird das Fahrzeug mit weniger Kraftstoff zurückgegeben, werden die Kosten für die Betankung plus eine Betankungsgebühr von 20 EUR berechnet. Wird das Fahrzeug mit mehr Kraftstoff zurückgegeben, erfolgt keine Rückerstattung.

Versicherungspakete

Premium Paket:
Alle Buchungen über unsere Website beinhalten das Premium Paket, bei dem keine Kaution erforderlich ist. Glas und Reifen sind in diesem Paket jedoch nicht enthalten.

Super Premium Paket:
Wenn das Super Premium Paket gekauft wird, verzichtet der Mieter auf die Haftung für folgende Punkte:

  • Karosserie
  • Windschutzscheibe, Fenster, Spiegel
  • Reifen
  • „Stilllegungsgebühren“ aufgrund Nutzungsausfalls während der Reparatur
  • Pannenhilfe infolge einer Panne oder eines Unfalls
  • Verwaltungsgebühren des Vermieters im Zusammenhang mit diesen Punkten

Bitte beachten Sie, dass das Premium oder Super Premium Paket auf einen einzigen Vorfall pro Mietdauer beschränkt ist.


PREMIUM / SUPER PREMIUM 

Fahrzeugkategorie Selbstbehalt Premium Selbstbehalt Super Premium
Mini / Economy 400 EUR 0 EUR
Compact 400 EUR 0 EUR
Intermediate 400 EUR 0 EUR
SUV Stonic 400 EUR 0 EUR
SUV Duster / Sportage 600 EUR 0 EUR
Cabrio 600 EUR 0 EUR
Mini Van 600 EUR 0 EUR
Jeep Renegade 600 EUR 0 EUR
Passenger Van 900 EUR 0 EUR

Ausschlüsse der Versicherungspakete

Keines der Versicherungspakete (Premium oder Super Premium) deckt folgende Fälle ab:

  • Reparaturen und Dienstleistungen:
    Jegliche Reparaturen oder Dienstleistungen, die nicht vom Vermieter autorisiert wurden.

  • Innenraumschäden und Reinigungsgebühren:
    Gebühren für Reinigung oder Schäden am Fahrzeuginnenraum.

  • Verstoß gegen den Mietvertrag:
    Schäden, die durch einen Verstoß gegen die Bedingungen des Mietvertrags entstehen.

  • Verspätete Unfallmeldung:
    Meldet der Mieter einen Unfall nicht rechtzeitig beim Vermieter, wird die Haftung nicht aufgehoben.

  • Weiterfahren mit plattem Reifen oder Überhitzungsanzeige:
    Der Mieter ist nicht versichert, wenn er das Fahrzeug weiterfährt, während ein Reifen platt ist oder die Überhitzungsanzeige aktiv ist.

  • Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände:
    Der Mieter ist nicht versichert für Verlust oder Diebstahl von Gepäck oder persönlichen Gegenständen aus dem Fahrzeug.

  • Parkverstöße und Verkehrsdelikte:
    Kosten aus Parkverstößen, Bußgeldern oder anderen Verkehrsverstößen (Geschwindigkeitsüberschreitungen, falsche Fahrtrichtung, U-Turns, Stoppschilder, usw.).

  • Falsches Betanken:
    Der Mieter haftet für alle Kosten, die durch Betanken mit falschem Kraftstoff entstehen.

  • Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Schlüsseln:
    Jegliche Kosten im Zusammenhang mit verlorenen, gestohlenen oder beschädigten Fahrzeugschlüsseln.

  • Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Fahrzeugdokumenten:
    Der Mieter trägt alle Kosten für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von Fahrzeugpapieren.

  • Fahrlässigkeit:
    Kosten, die durch Fahrlässigkeit entstehen, wie etwa eine entladene Batterie, sind nicht gedeckt.

  • Verlust von Ausstattungsteilen:
    Kosten für verlorene Ausrüstung wie Ersatzrad, Reifenreparaturset, Antenne, Radkappen oder andere äußere und innere Fahrzeugteile trägt der Mieter.

  • Beschädigung zusätzlichen Equipments:
    Kosten für Schäden an zusätzlicher Ausstattung, die mit dem Fahrzeug bereitgestellt wurde.

  • Missbrauch des Fahrzeugs:
    Jegliche Kosten, die aufgrund von Fehlgebrauch des Fahrzeugs entstehen, wie im Mietvertrag definiert, trägt der Mieter.

  • Missachtung von Wartungsanweisungen:
    Ignoriert der Mieter die Wartungsanweisungen im Serviceheft des Fahrzeugs, haftet er für die entstehenden Kosten.

  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss:
    Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen entstehen.

  • Offroad-Fahren:
    Das Fahren auf unbefestigten oder schlecht befestigten Straßen ist verboten. Schäden, die Offroad entstehen, sind nicht gedeckt.
    Eine Strafe von 150 EUR pro Vorfall wird erhoben, wenn das Fahrzeug in Offroad-Gebieten wie Balos, Gramvousa oder Agiofaraggo genutzt wurde.

  • Autorennen oder Teilnahme an Sportveranstaltungen:
    Der Mieter trägt alle Kosten, die durch Nutzung des Fahrzeugs bei Rennen oder sportlichen Wettbewerben entstehen.

  • Überladung des Fahrzeugs:
    Der Mieter haftet für alle Kosten, die durch Überladung mit Personen oder Gepäck entstehen.

  • Nicht autorisierte Fahrer:
    Wenn der Schaden durch eine Person verursacht wird, die nicht als Haupt- oder Zusatzfahrer im Mietvertrag eingetragen ist, haftet der Mieter vollständig.

  • Ungültiger oder entzogener Führerschein:
    Wenn der Haupt- oder Zusatzfahrer keinen gültigen Führerschein besitzt oder ein Fahrverbot hat, haftet der Mieter für alle Schäden.

  • Schäden durch äußere Einflüsse:
    Der Mieter ist nicht versichert für Schäden durch Feuer, Naturereignisse, Schnee, Hagel, Überschwemmungen, Aufruhr, Terrorismus, Strahlung oder Vandalismus.

  • Schäden an Scheibenwischern oder Schlössern:
    Schäden an Scheibenwischern, Schlössern oder äußeren Fahrzeugteilen sind nicht gedeckt, es sei denn, sie werden mit einem Polizeibericht gemeldet.

  • Schäden am Dach oder durch unsachgemäße Gepäckhandhabung:
    Schäden durch Dachgepäckträger, falsche Gepäckhandhabung oder Ablegen von Gegenständen auf dem Dach oder der Motorhaube sind vom Mieter zu tragen. Gleiches gilt bei Ignorieren von Fahrzeugwarnungen.

  • Transport von Materialien:
    Schäden, die durch den Transport gefährlicher oder entzündlicher Materialien entstehen, trägt der Mieter.

  • Abschleppen anderer Fahrzeuge:
    Schäden, die entstehen, wenn das Fahrzeug zum Abschleppen anderer Fahrzeuge oder Objekte verwendet wird, sind nicht gedeckt.

  • Unterbodenschäden:
    Der Mieter haftet vollständig für Schäden an Unterboden oder Unterbauteilen des Fahrzeugs. Kaskoversicherungen decken Unterbodenschäden nicht ab.

  • Kein Ersatzfahrzeug oder Erstattung:
    Bei Verstoß gegen Verkehrsgesetze, Fahrlässigkeit oder Vertragsbruch hat der Vermieter das Recht, kein Ersatzfahrzeug bereitzustellen oder ungenutzte Miettage nicht zu erstatten.

  • Stilllegung aufgrund Mieterverschulden:
    Wird das Fahrzeug durch Verschulden des Mieters, Fahrlässigkeit, Schlüsselverlust, Verkehrsverstöße oder Vertragsbrüche stillgelegt, wird eine Abschleppgebühr von 150 EUR plus 1.50 EUR pro Kilometer berechnet.

  • Stilllegung aufgrund von Schlüsselproblemen:
    Bei Stilllegung durch verlorene, gebrochene oder entladene Schlüssel (durch Fahrlässigkeit des Mieters) wird eine Bergungsgebühr von 100 EUR plus 1.50 EUR pro Kilometer berechnet.

  • Dokumentation vorhandener Schäden:
    Bei Fahrzeugabholung müssen alle sichtbaren Schäden im Mietvertrag dokumentiert werden. Der Mieter muss anwesend sein und ist gemeinsam verantwortlich, dass sämtliche Schäden korrekt festgehalten werden.


Fahrzeugsicherheit und Verantwortung

Der Mieter und alle zusätzlichen Fahrer müssen das Fahrzeug stets abschließen und alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Schäden zu vermeiden.
Bei Schäden gemäß den oben genannten Fällen autorisiert der Mieter den Vermieter, Reparaturkosten vom Selbstbehalt abzuziehen oder weiter zu belasten, falls die Kosten höher sind.


Wichtige Informationen

Flugdetails:
Bitte geben Sie Ihre Flugdetails an, damit wir bestmöglichen Service bieten können. Beepit ist nicht verantwortlich für Probleme bei verspäteter Ankunft.

Buchungsvereinbarung:
Durch die Buchung bestätigen Sie, dass Sie die Mietbedingungen vollständig gelesen und akzeptiert haben.

Erforderliche Dokumente:
Führerschein, Ausweis und Zahlungskarten müssen vorgelegt werden. Bei Nichterfüllung kann die Fahrzeugbereitstellung verweigert werden.

Fahrzeugverfügbarkeit:
Beepit stellt ein Fahrzeug mit ähnlichen Eigenschaften wie das gebuchte Modell bereit, kann jedoch kein bestimmtes Modell garantieren.

Mietvertrag:
Bei Abholung muss der Mietvertrag unterschrieben werden. Unklarheiten sind vor der Unterschrift mit dem Personal zu klären.

Beschwerden:
Bitte wenden Sie sich direkt an Beepit oder über die Seite „Contact Us“.

Kundensupport:
Telefon +302810390349.


Wechselkurse und Gebühren

Beepit übernimmt keine Verantwortung für Wechselkursschwankungen oder Bankgebühren.
Erstattungen erfolgen in der ursprünglich berechneten Summe.


Unfall oder Zwischenfall

Sofort Beepit kontaktieren: +302810390349 oder (+30) 6943 492222.
Die Polizei muss unter 100 informiert werden, keine Schuldanerkenntnis ohne offiziellen Bericht.
Fotos und Daten aller beteiligten Fahrzeuge sammeln.
Innerhalb 24 Stunden Unfallbericht an info@beepit.gr senden.


Panne oder technische Probleme

Bei Panne sofort Kundensupport kontaktieren.
Wenn der Mieter nicht verantwortlich ist, wird innerhalb 24 Stunden ein Ersatzfahrzeug oder eine Reparatur bereitgestellt.


Sicherheitsgurte:

Fahrer und Passagiere müssen jederzeit angeschnallt sein.


Dokumentation des Fahrzeugzustands

Der Mieter ist verantwortlich, alle sichtbaren Schäden vor Abfahrt zu prüfen und zu dokumentieren.


Haustierregelung

Ein kleines Haustier in Transportbox ist erlaubt.
Schäden oder Verschmutzungen werden in Rechnung gestellt.


Stornierungen, No-Shows und Änderungen

Stornierungen bei vollständig bezahlten Buchungen:
Bis 48 Stunden vorher volle Erstattung.
Bei Nichterscheinen keine Erstattung.

No-Show:
Wenn der Mieter nicht erscheint, keine Dokumente hat oder nicht zahlen kann, erfolgt keine Rückerstattung.

Änderungen:
Bis 48 Stunden vorher möglich.
Preisänderungen können auftreten.
Nach Abholung müssen Änderungen über Beepit erfolgen und können eine erneute Unterschrift erfordern.

Verlängerungen:
Verlängerungen werden zu Standardtagespreisen berechnet und können online bezahlt und unterschrieben werden.


GDPR Hinweis

Beepit verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich für Sicherheit, Fahrzeugwiederbeschaffung, Überwachung von Fahrmustern und Geofence-Verstößen.
Daten werden sicher gespeichert und nicht weitergegeben, außer gesetzlich erforderlich.
Mieter können jederzeit Löschung beantragen.


Marketingkommunikation

Newsletteranmeldung ist optional und erfolgt gemäß Datenschutzerklärung.
Abmeldung jederzeit über den Link in unseren E Mails.


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