Ja, natürlich. Der zusätzliche Fahrer kann jede volljährige Person mit einem gültigen Führerschein sein. Es fällt jedoch eine Gebühr für den zusätzlichen Fahrer an, gemäß unserer aktuellen Preisliste.
Ja, bei der Abholung sollte der Tank voll sein, und das Fahrzeug sollte auch mit vollem Tank zurückgegeben werden. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, wird die Differenz gemäß der aktuellen Preisliste sowie eine spezielle Betankungsgebühr berechnet.
Falls das Fahrzeug bei der Abholung nicht vollgetankt ist, wird nur die Differenz zwischen dem abgeholten und dem zurückgegebenen Tankstand berechnet, ohne die zusätzliche Betankungsgebühr. Überprüfen Sie bei der Fahrzeugabholung unbedingt den Tankstand.
Wir bieten diesen Service an, jedoch muss dies 48 Stunden vor der Fahrzeugabholung vereinbart werden und wird gemäß unserer Preisliste für zusätzliche Dienstleistungen berechnet.
Unser Standardangebot hat keine Kilometerbegrenzung. Bei Sonderangeboten ist die Kilometerbegrenzung jedoch stets deutlich angegeben.
Alle unsere Kunden haben Bewegungsfreiheit mit ihrem Mietfahrzeug. Eine schriftliche Genehmigung von Beepit ist jedoch erforderlich und es wird eine Gebühr dafür erhoben.
Nein, das Fahrzeug darf nicht außerhalb der griechischen Grenzen verwendet werden.
Wir akzeptieren alle Kreditkarten:
- Visa
- MasterCard
- Union Pay
- Diners Club International
Die Autorisierung oder Kaution ist eine vorübergehende Reservierung von Geldbeträgen, die die Zahlung der Mietleistungen und eventueller zusätzlicher Kosten sichert. Die Höhe der Kaution hängt von der Fahrzeugkategorie und den gewählten Versicherungspaketen ab.
Nein, das ist leider nicht möglich.
Ihre Kaution wird zurückerstattet, nachdem die Mietkosten abgezogen wurden. Die Rückgabe der Kaution auf Ihr Konto kann 15 Tage bis zu 4 Wochen dauern und ist abhängig von Ihrer Kredit- oder Debitkarte und der Bank.
Mit einer zusätzlichen Versicherung können Sie Ihre Selbstbeteiligung im Falle eines Fahrzeugschadens reduzieren oder ganz aufheben. Die Selbstbeteiligung hängt von der Fahrzeugkategorie und dem gewählten Versicherungspaket ab. Die Preise für zusätzliche Pakete können Sie während des Reservierungsprozesses einsehen.
- SCDW (Super Collision Damage Waiver) ist eine Zusatzversicherung, die den Selbstbehalt für Schäden am Fahrzeuggehäuse abdeckt.
- Reduzierte CDW (Collision Damage Waiver reduziert) ist eine Zusatzversicherung, die einen Teil der Selbstbeteiligung bei Schäden am Fahrzeuggehäuse übernimmt.
- CDW (Collision Damage Waiver) ist eine Standardversicherung, die die Kosten für Schäden an der Karosserie begrenzt. Mit der CDW-Versicherung zahlen Sie maximal den Selbstbehalt.
- WUG (Räder, Unterboden und Glasschutz) ist eine Zusatzversicherung, die Schäden an Rädern, Unterboden und Glas abdeckt.
Sie sind nicht verpflichtet, unsere Vollkaskoversicherung oder Versicherungspakete abzuschließen. Im Schadensfall werden jedoch die Kosten gemäß dem Dokument „Schadenskosten“ berechnet. Wenn Sie eine Versicherung über eine andere Gesellschaft haben, etwa über Ihre Kreditkarte oder die Agentur, bei der Sie das Fahrzeug reserviert haben, wird eine Selbstbeteiligung gemäß der Fahrzeugkategorie angewendet. Bei der Rückgabe des Fahrzeugs erhalten Sie Kopien der Dokumentation des Schadensereignisses.
- Verlust oder Diebstahl von Gepäck oder persönlichen Gegenständen aus dem Fahrzeug
- Parkverstöße oder Strafzettel, Verkehrsverstöße
- Kosten durch Betankung mit falschem Kraftstoff
- Kosten für verlorene, gestohlene oder beschädigte Autoschlüssel
- Kosten für verlorene, gestohlene oder beschädigte Fahrzeugpapiere
- Kosten durch Nachlässigkeit, z.B. entladene Batterie
- Kosten für Schäden am Innenraum des Fahrzeugs
- Kosten für verlorene Ausrüstung (Reserverad, Reifenreparaturkit, Gepäckabdeckung, Dokumentenmappe, Fahrerhandbuch)
- Kosten für Schäden an zusätzlicher Ausrüstung
- Kosten durch unsachgemäße Nutzung des Fahrzeugs
- Kosten durch Nichtbeachtung der Wartungshinweise im Serviceheft des Fahrzeugs
- Kosten für Schäden, die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen verursacht wurden
- Kosten für die Bergung des Fahrzeugs aus unzugänglichen Bereichen (z.B. Bergung aus Schlamm durch Fahrt außerhalb regulärer Straßen)
- Kosten, die durch das Fahren auf unbefestigten Straßen entstehen
- Kosten durch Autorennen oder Teilnahme des Fahrzeugs an Sportveranstaltungen
- Kosten durch Überlastung des Fahrzeugs mit Personen oder Gepäck
- Schadenskosten durch eine Person, die nicht als Haupt- oder Zusatzfahrer im Vertrag eingetragen ist
- Kosten, wenn der im Mietvertrag eingetragene Fahrer keinen gültigen Führerschein besitzt oder ein Fahrverbot hat
Sonstiges: beschädigte Scheibenwischer oder Schlösser, Verlust oder Diebstahl von Außenteilen des Fahrzeugs ohne polizeiliche Meldung, Schadenskosten durch die Nutzung von Dachträgern oder Gepäck auf Trägern, Schäden durch unsachgemäße Handhabung von Gepäck und/oder das Auflegen von Ladung oder Gepäck auf das Dach, die Motorhaube usw., sowie Kosten, die durch das Ignorieren akustischer und visueller Warnsignale des Fahrzeugs verursacht werden.
Die Zahlung erfolgt während des Fahrzeugabholvorgangs.